1. Allgemein Geschäftsbedingungen für Leistungen von Kitchen & Soul GmbH
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Belieferungs- und Leistungsverträge zur Erfüllung der Vereinbarten Leistung.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/ Veranstalters finden keine Anwendung. Sonstige anderweitige Vereinbarungen und Absprachen gelten nur, soweit sie mit Kitchen & Soul GmbH ausdrücklich schriftlich vereinbart und bestätigt sind.
2. Vertragsabschluss
2.1 Der Abschluss eines Vertrages setzt ein schriftliches und verbindliches Angebot von Kitchen & Soul GmbH voraus.
2.2 Ein Vertrag kommt auf ein Angebot im Sinne der vorstehenden Ziffer 2.1 hin grundsätzlich nur durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Kunden zustande. Mündliche Vereinbarungen werden nur verbindlich, wenn diese durch Kitchen & Soul GmbH schriftlich bestätigt wurden.
3. Leistungsumfang
3.1 Der genaue Gegenstand der Leistung ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag. Die vorliegenden AGB’s sind in jedem Fall Bestandteil des Vertrages.
3.2 Das umfangreiche Angebot von Kitchen & Soul GmbH ist ständigen vor allem saisonalen Veränderungen unterworfen. Sollten einzelne Artikel vorübergehend nicht lieferbar sein, behalten wir uns einen Austausch gegen, zumindest gleichwertige Ware, vor. Die angebotenen Waren und Preise verstehen sich daher freibleibend. Die vertraglich vereinbarten Preise gelten ausschließlich für
den Gesamtauftrag und für die darin vereinbarte Personenzahl.
3.3 Eine Änderung im Leistungsumfang (Speisen/Getränke/Vermietung/Personal/Gästeanzahl), ist ausschließlich geltend wenn diese 14 Tage vor der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt und
Kitchen & Soul GmbH diese schriftlich bestätigt hat.
4. Lieferung und Leistung
4.1 Die in der konkret getroffenen Vertragsvereinbarung angegebenen Liefer- und Leistungstermine sind grundsätzlich verbindlich.
4.2 Die Kitchen & Soul GmbH ist bemüht vereinbarte Termine einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall wider Erwartend nicht, so gesteht uns der Kunde eine Toleranz von bis zu 60 Minuten zu.
4.3 Kitchen & Soul GmbH wird jedoch von der Lieferverpflichtung frei, wenn Kitchen & Soul GmbH an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen gehindert wird, die sie trotz der nach den Umständen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z.B. bei höherer Gewalt, Betriebsstörungen wie Streik oder Aussperrung, behördlichen Eingriffen, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe usw. und wenn durch die oben angegebenen Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich wird. Hierbei ist es unerheblich, ob die angegebenen Hinderungsgründe beim Auftraggeber oder bei Kitchen & Soul GmbH eintreten.
4.4 Wird Kitchen & Soul GmbH gemäß Ziff. 4.3 von der Lieferverpflichtung frei, so entfallen etwaige hieraus hergeleitete Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Auftraggebers.
4.5 Der Auftraggeber ersetzt der Kitchen & Soul GmbH alle zur Durchführung des Auftrages bis zum Zeitpunkt des Eintritts eines Ereignisses gemäß Ziff. 4.2 entstandenen erforderlichen Kosten.
5. Preise
Wenn nichts anderes vermerkt ist, verstehen sich die Preise in Euro zuzüglich der am Liefertag geltenden Mehrwertsteuer. Wir behalten uns vor, bei der Veränderung im Rohstoffpreis oder bei den Personalkosten den zum Zeitpunkt der Durchführung der Veranstaltung geltenden Preis neu festzusetzen wenn zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltungstag mehr als 4 Monate liegen.
6. Zahlung
6.1 Kitchen & Soul GmbH kann im Rahmen des Vertrages vom Auftraggeber eine angemessene Anzahlung verlangen. Wird eine Anzahlung vereinbart, ohne dass der genaue Veranstaltungstermin feststeht, wird die Anzahlung spätestens 14 Tage vor dem zu bestimmenden Veranstaltungszeitpunkt fällig.
6.2 Der Besteller hat, die Zahlung des Rechnungsbetrages und eventueller Nebenkosten, in bar oder durch Überweisung, zu unserer freien Verfügung auf unserer Bankkonto zu leisten. Die Rechnung ist innerhalb von 10 Tage nach Rechnungsdatum, netto ohne jeden Abzug, beglichen werden.
6.3 Bei Zahlungsverzug und Eintritt des ordentlichen Mahnverfahrens, behält sich Kitchen & Soul GmbH vor, eine Gebühr von 5,00 Euro pro Mahnung zu berechnen.
7. Stornierung
Eventlocation:
Bei der Stornierung der Location, von bereits erteilten Gesamtaufträgen (laut Kostenvoranschlag) berechnen wir, 180 Tage vor dem vereinbartem Buchungstermin 50 %, 100 Tage vor dem vereinbartem Buchungstermin 65%, 60 Tage vor dem vereinbartem Buchungstermin 75%, 30 Tage vor dem vereinbartem Buchungstermin 90% des Auftrages. Bei Stornierungen am Veranstaltungstag, behalten wir uns vor, bis zu 100% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen. Gibt es keine Kostenaufstellung gehen wir von einem Durchschnittsbetrag von 11.000 Euro netto aus.
Catering
Bei der Stornierung von bereits erteilten Gesamtaufträgen (laut Kostenvoranschlag) berechnen wir, 60 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 25%, 30 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 50%, 14 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 75%, 10 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 90% des Auftrages. Bei Stornierungen am Liefertag behalten wir uns vor, bis zu 100% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen.
8. Beanstandungen
8.1 Beanstandungen sind unverzüglich mündlich dem ausführenden Betrieb bzw. dem Veranstaltungsleiter mitzuteilen. Die Parteien bemühen sich, bei den vertraglichen Absprachen jeweils eine verantwortliche Kontaktperson zu benennen.
8.2 Verdeckte Mängel an gelieferten Waren und Leistungen der Kitchen & Soul GmbH müssen unverzüglich mündlich bzw. telefonisch, spätestens jedoch innerhalb von zwei Tagen nach der Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden.
8.3 Kommt der Auftraggeber seiner Mitteilungspflicht gem. Ziff. 8.1 und 8.2 nicht fristwahrend nach und können daher die Mängel auf Grund des Verhaltens des Auftraggebers nicht rechtzeitig, während oder bis zum Ende der Veranstaltung, behoben werden, können aus den festgestellten Mängeln keine Schadensersatzansprüche des Auftraggebers hergeleitet werden.
9. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren und Transportmitteln vor.
10. Schaden
Der Kunde haftet für alle Schäden, etwa solche am Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. – Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus dem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
11. Transport und Gefahrenübergang
11.1 Die Gefahrübergang der versendeten Ware oder Mietgegenstände erfolgt mit dem Zeitpunkt der Ankunft des / der Fahrzeuge am Bestimmungsort des Kunden. Der Kunde trägt die Transportkosten von unserem Firmensitz zu dem Bestimmungsort.
11.2 Der Mindesttransportpreis für Lieferungen von Waren (Speisen, Mietgegenstände) beträgt € 50,– netto. Dieser beinhaltet 1 Fahrer zzgl. max. 30 Minuten Aufbauzeit vor Ort.
12. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen vertraglichen Bestimmungen verpflichten sich die Vertragsparteien, diese unverzüglich im Wege ergänzender Vereinbarung durch eine solche schriftliche Abrede zu ersetzen, welche dem Ergebnis der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.
13. Erfüllungsort
13.1 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Geschäftssitz der Kitchen & Soul GmbH
13.2 Unter Kaufleuten gilt für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ausschließlich der Gerichtsstand Karlsruhe.
13.3 Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts.